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Auch im Urlaub für Chefs, Kunden und Kollegen da
Der Verband Bitkom hat herausgefunden, dass die Work-Life-Balance für die Mehrheit kaum eine Rolle spielt. Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind auch im Urlaub telefonisch oder per Kurznachrichten erreichbar.
Im Strandkorb die Mails checken, beim Stadtbummel mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Von den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) bleiben 63 Prozent im Urlaub erreichbar, unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) sind es 70 Prozent. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern und Frauen.
Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) oder per Kurznachrichten wie SMS und Whatsapp (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet Mails und 17 Prozent sind zu Videocalls bereit. Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack spielen eine geringere Rolle.
Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen bleibt erreichbar, weil sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.
Durch die moderne Technik sowie Trends wie Homeoffice und mobiles Arbeiten verwischen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. „Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden.“
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